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Trust-Recht

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Abgrenzung zur Stiftung

Rechtsgebiet:
Trust-Recht
Stichworte:
Trust, Trust-Recht, Trustrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sowohl bei der Stiftung als auch beim Trust geht es um die Widmung bestimmter Vermögenswerte, welche in der Folge ein verselbstständigtes Zweckvermögen bilden.

» Weiterführende Informationen zum Schweizer Stiftungsrecht

Es bestehen folgende Unterschiede:

  •  Der Trust bildet nicht selber das formelle Subjekt, sondern das Eigentum daran liegt beim Trustee (dieser muss das Trust-Vermögen jedoch gesondert vom eigenen Privatvermögen verwalten. So ist es auch dem Zugriff der Gläubiger des Trustee entzogen und kann bei dessen Konkurs ausgesondert werden).
  •  Im Gegensatz zur Stiftung ist nicht nur die Handlungsfähigkeit, sondern auch die Rechtsfähigkeit beim Trustee.
  • Der Trust hat keine formellen Verpflichtungen, Adressat für Verbindlichkeiten ist der Trustee.
  • Der Settlor kann sich, im Gegensatz zur Stiftung, das Recht vorbehalten, den Trust später wieder aufzulösen und das verbleibende Vermögen an sich zu ziehen.

Trust vs. Stiftung

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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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