Sowohl bei der Stiftung als auch beim Trust geht es um die Widmung bestimmter Vermögenswerte, welche in der Folge ein verselbstständigtes Zweckvermögen bilden.
» Weiterführende Informationen zum Schweizer Stiftungsrecht
Es bestehen folgende Unterschiede:
- Der Trust bildet nicht selber das formelle Subjekt, sondern das Eigentum daran liegt beim Trustee (dieser muss das Trust-Vermögen jedoch gesondert vom eigenen Privatvermögen verwalten. So ist es auch dem Zugriff der Gläubiger des Trustee entzogen und kann bei dessen Konkurs ausgesondert werden).
- Im Gegensatz zur Stiftung ist nicht nur die Handlungsfähigkeit, sondern auch die Rechtsfähigkeit beim Trustee.
- Der Trust hat keine formellen Verpflichtungen, Adressat für Verbindlichkeiten ist der Trustee.
- Der Settlor kann sich, im Gegensatz zur Stiftung, das Recht vorbehalten, den Trust später wieder aufzulösen und das verbleibende Vermögen an sich zu ziehen.
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