Der Trust kann vom Settlor in irgendeiner Weise widerrufen werden, d.h. der Settlor hat sich des Trustvermögens nicht definitiv entäussert.
Dies hat zur Folge, dass das Trustvermögen wirtschaftlich weiterhin dem Settlor zuzurechnen ist:
- Trustvermögen und Erträge sind weiterhin vom Settlor an dessen Wohnsitz nach den allgemeinen Regeln zu versteuern.
- Trustvermögen oder Erträge werden nicht beim Beneficiary besteuert, eine Schenkunssteuer auf den Zuwendungen aus dem Trust wird nach kantonalen Grundsätzen erhoben.
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