Der Trust kann vom Settlor in irgendeiner Weise widerrufen werden, d.h. der Settlor hat sich des Trustvermögens nicht definitiv entäussert.
Dies hat zur Folge, dass das Trustvermögen wirtschaftlich weiterhin dem Settlor zuzurechnen ist:
- Trustvermögen und Erträge sind weiterhin vom Settlor an dessen Wohnsitz nach den allgemeinen Regeln zu versteuern.
- Trustvermögen oder Erträge werden nicht beim Beneficiary besteuert, eine Schenkunssteuer auf den Zuwendungen aus dem Trust wird nach kantonalen Grundsätzen erhoben.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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