Der grosse Vorteil des Trusts ist, dass das Eigentum vom Settlor auf den Trustee übergeht und durch diesen zweckgebunden verwaltet wird. So werden die Vermögenswerte vom persönlichen Schicksal des Gründers getrennt. Namentlich charakterisieren folgende Punkte einen Trust:
Vertraulichkeit
Der Trustee ist der rechtmässige Eigentümer der Vermögenswerte. Aus diesem Grund wird das Trust-Vermögen im Namen des Trustees und nicht des Trusts oder Settlors geführt.
Kontinuität
Da ein Trust sicherstellt, dass die Ziele und Wünsche des Settlors auch nach seinem Tod beachtet werden, ist er für eine langfristige Nachlassplanung geeignet.
Steuereffizienz
Durch einen ordnungsgemäss verfassten und begründeten Trust können Steuern optimiert werden. Beispielsweise unterliegt eine Übertragung von Vermögenswerten möglicherweise Schenkungssteuern im Wohnsitzland. Wenn diese Übertragung zu Lebzeiten erfolgt, ist der Steuersatz aber oftmals niedriger als bei einer testamentarischen Zuwendung. Weil der Besitzer, d.h. der Trustee, nicht mehr wechselt, ergeben sich bei einem allfälligen Umzug in ein anderes Land keine Steuerfolgen mehr.
Je nach Land und Umständen können Trusts auch von Einkommenssteuer und Erbschaftssteuer befreit sein.
» Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Schweiz
Vermögensschutz
Wer berufsbedingt relativ hohen finanziellen Risiken ausgesetzt ist, kann durch Eigentumsübertrag an einen Trustee die Vermögenswerte vor dem Zugriff von Klägern oder vor der Sperrung durch Gerichte entziehen, oder ein Settlor kann seine Kinder im Scheidungsfall vor Forderungen durch einen klagenden Gatten schützen. Auch ständig im Ausland lebende Personen, die sich in einem politisch instabilen Land niederlassen, können ihr Vermögen durch die Verlagerung in eine stabilere Umgebung bewahren.
Verwaltung
Der Trust ist ein geeignetes Mittel zur Verwaltung von Vermögensbestandteilen, an denen mehrere Personen Nutzniessung haben sollen. Ebenso ist er für Familienangehörige, deren Vermögenswerte in mehreren Rechtsordnungen verstreut sind, zur Verwaltung des Gesamteigentums geeignet.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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