Feststellung: | (begründete) Besorgnis einer Überschuldung |
Massnahmen: |
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Ergebnis Variante 1: | Überschuldung zu Fortführungs- und Veräusserungswerten |
Folgemassnahmen: |
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Ergebnis Variante 2: | Überschuldung nur zu Fortführungswerten |
Möglichkeit: | Unternehmensfortführung zulässig, wenn die stillen Reserven zu Veräusserungswerten in einer Höhe vorhanden sind, dass die Gläubigerforderungen voll gedeckt sind |
Ergebnis Variante 3: | Überschuldung nur zu Veräusserungswerten |
Möglichkeit: | Unternehmensfortführung zulässig, wenn die Fortführung der Gesellschaft in keiner Weise gefährdet ist |
Dokumentengrundlage: | Zwischenbilanz |
Gesetzliche Grundlage: | OR 725 Abs. 2 |
vgl. Köferli, Der Sanierer einer Aktiengesellschaft. Arbeitsleistungsvertrag, Kapitalverlust, Überschuldung und Verantwortlichkeit, Diss. Zürich 1994, S. 155; Böckli, Schweizer Aktienrecht, 3. Auflage, Zürich 2004, § 13 N 775)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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