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Überschuldungskrise

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Überschuldungsbefürchtung

Rechtsgebiet:
Überschuldungskrise
Stichworte:
Überschuldungskrise
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
Feststellung: (begründete) Besorgnis einer Überschuldung
Massnahmen:
  • Erstellung einer Zwischenbilanz
  • Vorlage der Revisionstelle
Ergebnis Variante 1: Überschuldung zu Fortführungs- und Veräusserungswerten
Folgemassnahmen:
  • Benachrichtigung des Richters druch den VR oder
  • Rangrücktritt der Gesellschaftsgläubiger mit ihren Forderungen im Unterdeckungsumfang ranglich hinter die anderen Gläubiger
Ergebnis Variante 2: Überschuldung nur zu Fortführungswerten
Möglichkeit: Unternehmensfortführung zulässig, wenn die stillen Reserven zu Veräusserungswerten in einer Höhe vorhanden sind, dass die Gläubigerforderungen voll gedeckt sind
Ergebnis Variante 3: Überschuldung nur zu Veräusserungswerten
Möglichkeit: Unternehmensfortführung zulässig, wenn die Fortführung der Gesellschaft in keiner Weise gefährdet ist
Dokumentengrundlage: Zwischenbilanz
Gesetzliche Grundlage: OR 725 Abs. 2

vgl. Köferli, Der Sanierer einer Aktiengesellschaft. Arbeitsleistungsvertrag, Kapitalverlust, Überschuldung und Verantwortlichkeit, Diss. Zürich 1994, S. 155; Böckli, Schweizer Aktienrecht, 3. Auflage, Zürich 2004, § 13 N 775)

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