Das Gesuch um
- unentgeltliche Prozessführung und/oder
- unentgeltlichen Rechtsbeistand
im einzelnen:
- setzt einen Antrag und eine Begründung voraus
- ist vom Gericht sofort und nicht erst mit dem Endentscheid zu behandeln, wenn der Rechtsvertreter nach Gesuchseinreichung weitere Verfahrensschritte unternehmen muss; ansonsten kann das Gericht über das Gesuch zusammen mit dem Endentscheid befinden.
Ohne Gesuch besteht kein Anspruch auf UP/URB.
Mit dem Tod des Gesuchstellers fällt das Verfahren als gegenstandslos dahin.
» Weiterführende Informationen unter Muster
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.