Das Gesuch um
- unentgeltliche Prozessführung und/oder
- unentgeltlichen Rechtsbeistand
im einzelnen:
- setzt einen Antrag und eine Begründung voraus
- ist vom Gericht sofort und nicht erst mit dem Endentscheid zu behandeln, wenn der Rechtsvertreter nach Gesuchseinreichung weitere Verfahrensschritte unternehmen muss; ansonsten kann das Gericht über das Gesuch zusammen mit dem Endentscheid befinden.
Ohne Gesuch besteht kein Anspruch auf UP/URB.
Mit dem Tod des Gesuchstellers fällt das Verfahren als gegenstandslos dahin.
» Weiterführende Informationen unter Muster