LAWINFO

Unternehmer-Ehefrauen

QR Code

Funktionen der Unternehmer-Ehefrau

Rechtsgebiet:
Unternehmer-Ehefrauen
Stichworte:
Unternehmer-Ehefrauen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kriterien

Die Funktionen der Unternehmer-Ehefrau hängen ab:

  • von ihrer Ausbildung
    • Hochschulabschluss
    • Kaufmännische Ausbildung
    • Keine Ausbildung
    • Ausbildung im Fachgebiet des Unternehmens
  • von ihrer Facherfahrung
    • im Fachgebiet des Unternehmens
    • aus einer anderen Branche
  • von ihrer Führungserfahrung
  • von ihrem Charakter
  • von ihrer Art, wie sie sich einbringt
  • vom Spielraum, den ihr der Unternehmer-Ehemann einräumt
  • vom Charakter des Unternehmer-Ehemannes
  • von der Betriebsherkunft
    • Eigengründung
    • Ehemann als alleiniger Nachfolger oder als Nachfolger nebst seinen Geschwistern
    • Mehr-Generationenbetrieb
  • von der Betriebsgrösse
  • vom Organigramm
    • kurze Hierarchie und kurze Informationswege
    • mehrere Kaderstufen
  • uam.

Unternehmer-Ehefrau als Mädchen für Alles

In vielen Betrieben ist die Unternehmer-Ehefrau das sog. Mädchen für Alles, für alles wo Personal fehlt oder Not am Mann ist.

Bei KMU’s, wo der Ehemann die fachspezifischen Funktionen übernimmt, fallen der Unternehmer-Ehefrau die administrativen Funktionen zu, wie

  • Buchhalterin
  • Sekretärin/Empfangsdame
  • Telefonverkäuferin.

Je nach Situation ist sie als Vertraute auch

  • die inoffizielle Stellvertreterin
    • im Kleinstbetrieb ohne Hierarchiestufe macht dies Sinn
    • in Betrieben mit Geschäftsleitung und Kaderbau, wo Stellvertretungsregelungen üblich sind, kann eine informelle Stellvertretung der Unternehmer-Ehefrau für Kompetenzkonflikte und dicke Luft sorgen.
  • die informelle Vorgesetzte im Sinne einer Aufgabenteilung
    • Frauen sind direkter und haben den Mut gegenüber dem Personal Störendes anzusprechen; Männer lieben solche das Betriebsklima gefährdenden Gespräche weniger, lassen die Unternehmer-Ehefrau gewähren und halten sich so den Rücken frei, um Vorhaltungen und Verwarnungen abschwächen zu können (Risiko: Reflex auf die Unternehmerbeziehung).
    • Der Respekt der Unternehmer-Ehefrau hängt stark von ihren Kompetenzen und ihrem Einfluss auf ihren Ehemann ab.

Zugleich ist die Unternehmer-Ehefrau oft

  • der Stimmungsbarometer und
  • der seelische Beistand für Mitarbeiter und ihrer Sorgen.

Unternehmer-Ehefrau als Kaderfrau mit Respekt

Diese herkömmliche Rollenteilung macht – ohne den Frau in traditioneller Rollenteilung nahe treten zu wollen – dort keinen Sinn, wo eine bestgebildete Unternehmer-Ehefrau

  • durch eine „Mädchen-für-alles-Funktion“ ihre Zeit vergeudet
  • dem Unternehmen und ihrem Unternehmer-Ehemann neue oder weitere Möglichkeiten in einer Führungsfunktion ermöglicht.

Unternehmer-Ehefrau als Mitunternehmerin

In Fällen, wo die Ehefrau kompetentest ausgebildet und erfahren ist, sollte der Unternehmer-Ehemann ein Ueber- bzw. Unterordnungsverhältnis tunlichst vermeiden und seine Ehefrau zur Mitunternehmerin machen.

Schranken für eine finanzielle und stimmenmässige gleiche Teilhaberschaft sind Betriebsgrösse und Finanzbedarf. Da auch die Beziehung unter Unternehmern endlich sein kann, sind die gleichen Regeln wie bei Gewährung einer Teilhaberschaft an einen Dritten, also at arm’s length, einzuhalten.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.