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Unzeitkündigung

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Einleitung zur Unzeitkündigung

Rechtsgebiet:
Unzeitkündigung
Stichworte:
Unzeitkündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet ohne Kündigung mit Fristablauf.

Alle Dauerschuldverhältnisse enden durch Befristung oder Kündigung. Bei Arbeitsverhältnissen wird die Wirkung einer Kündigungsfrist aus sozialen Gründen nichtig bzw. ausgesetzt.

Eine Unzeit-Kündigung liegt vor, wenn sie vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen wird, während der Arbeitnehmer

  • Schweizerischen obligatorischen Militär-, Schutz- oder Zivildienst leistet
  • mit Zustimmung des Arbeitgebers einen von der Bundesbehörde angeordnete Hilfs-Dienstleistung im Ausland teilnimmt
  • Krankheit / Unfall
  • Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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