- Regelmässiges Eingeben des eigenen Namens oder der Firma in Suchmaschinen wie Google, etc. um Ehrverletzungen im Internet rasch zu entdecken und zu bekämpfen
- Beim Fund im Internet ist vom Webseitenbetreiber die sofortige Löschung zu verlangen (eventuell unter Androhung einer Strafanzeige oder Beizug eines Anwaltes)
- Prüfung einer allfälligen Strafanzeige
- Sammeln von Logfiles, IP-Nummern und ähnlicher Informationen
- Gegendarstellungen so schnell wie möglich versenden
- Gegendarstellungen selber verfassen, sofern sich die Ehrverletzungen auf Internetblogs oder auf einer Webseite befinden, auf der man als User selber publizieren kann
- Meldung bei der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK) als zentrale Anlaufstelle für Personen, die verdächtige Internet-Inhalte melden möchten (www.cybercrime.admin.ch)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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