Es sind folgende Beendigungsfälle denkbar:
Befristeter Mietvertrag
- Grundsatz
- Eine Kündigung ist nicht erforderlich (vgl. OR 266 Abs. 1)
- Stillschweigende Verlängerung
- Setzen die Parteien das Mietverhältnis stillschweigend fort, so entsteht ein unbefristetes Mietverhältnis (vgl. OR 266 Abs. 2).
auf unbestimmte Zeit vereinbarte Miete
- Grundsatz
- Mangels anderer Abrede kann der Mietvertrag durch Kündigung aufgelöst werden
- nach Gesetz (OR 266f)
- 3 tägige Kündigungsfrist
- auf jeden beliebigen Zeitpunkt
- vertraglich
- Kündigungsfrist und Kündigungszeitpunkt nach Individualabrede im Mietvertrag
Konkurs von Mieter oder Vermieter
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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