Allgemeines zur Beendigung des Mietverhältnisses
Zu unterscheiden ist die Beendigung befristeter und die Beendigung unbefristeter Mietverhältnisse. Die ausserordentliche Kündigung durch wichtigen Grund gilt sowohl für befristete, wie auch für unbefristete Mietverhältnisse.
Befristete Mietverhältnisse
Befristete Mietverhältnisse enden mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Es braucht keine Kündigung (Art. 266 OR).
Unbefristete Mietverhältnisse
Unbefristete Mietverhältnisse können gekündigt werden
- unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- unter Einhaltung der gesetzlichen Termine
- sofern sie keine längeren Fristen vereinbart haben
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Ausserordentliche Kündigung
Die ausserordentliche Kündigung ist die Kündigung des Vermieters oder des Mieters aus wichtigen Gründen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt. Dies gilt für befristete und unbefristete Verträge.