Allgemeines zur Beendigung des Mietverhältnisses
Zu unterscheiden ist die Beendigung befristeter und die Beendigung unbefristeter Mietverhältnisse. Die ausserordentliche Kündigung durch wichtigen Grund gilt sowohl für befristete, wie auch für unbefristete Mietverhältnisse.
Befristete Mietverhältnisse
Befristete Mietverhältnisse enden mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Es braucht keine Kündigung (Art. 266 OR).
Unbefristete Mietverhältnisse
Unbefristete Mietverhältnisse können gekündigt werden
- unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- unter Einhaltung der gesetzlichen Termine
- sofern sie keine längeren Fristen vereinbart haben
» Unbefristete Mietverhältnisse
Ausserordentliche Kündigung
Die ausserordentliche Kündigung ist die Kündigung des Vermieters oder des Mieters aus wichtigen Gründen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt. Dies gilt für befristete und unbefristete Verträge.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MietzinserhöhungEinleitung zur Mietzinserhöhung SchweizAutoren:VermieterwechselEinleitung zum VermieterwechselAutoren:WohnungsabgabeEinleitung zur WohnungsabgabeAutoren:MietzinshinterlegungEinleitung zur Mietzinshinterlegung / Hint...Autoren:MietvertragEinleitung zum MietvertragAutoren:MietertodEinleitung zum Mietertod / Tod eines Mieters
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht