Allgemeines zur Beendigung des Mietverhältnisses
Zu unterscheiden ist die Beendigung befristeter und die Beendigung unbefristeter Mietverhältnisse. Die ausserordentliche Kündigung durch wichtigen Grund gilt sowohl für befristete, wie auch für unbefristete Mietverhältnisse.
Befristete Mietverhältnisse
Befristete Mietverhältnisse enden mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Es braucht keine Kündigung (Art. 266 OR).
Unbefristete Mietverhältnisse
Unbefristete Mietverhältnisse können gekündigt werden
- unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- unter Einhaltung der gesetzlichen Termine
- sofern sie keine längeren Fristen vereinbart haben
» Unbefristete Mietverhältnisse
Ausserordentliche Kündigung
Die ausserordentliche Kündigung ist die Kündigung des Vermieters oder des Mieters aus wichtigen Gründen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt. Dies gilt für befristete und unbefristete Verträge.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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