Mieterkonkurs
Gelangt der Mieter nach Übernahme der Mietsache in Konkurs, so kann der Vermieter für künftige Mietzinse Sicherheit verlangen. Er muss dafür dem Mieter und der Konkursverwaltung schriftlich eine angemessene Frist setzen. Erhält der Vermieter innert dieser Frist keine Sicherheit, so kann er fristlos kündigen. Vgl. OR 266h.
Vermieterkonkurs
Fällt der Vermieter in Konkurs, bleibt das Mietvertragsverhältnis fortbestehen und die Mietsache wird – unter Berücksichtigung des Mietverhältnisses – verwertet. Ob und wie der Erwerber der Mietsache danach mit dem Mietverhältnis fortfährt, ist im individuell konkreten Einzelfall zu beurteilen.