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Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht

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Entstehungsgrund

Rechtsgebiet:
Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht
Stichworte:
Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Vorkaufsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Vorkaufsrecht kann entstehen:

1. Von Gesetzes wegen

  • Miteigentums-Vorkaufsrecht [vgl. ZGB 682]
  • Baurechts-Vorkaufsrecht [vgl. ZGB 682]
  • Gesetzliches Vorkaufsrecht im landwirtschaftlichen Bodenrecht [ZGB 682, BGBB 42, BGBB 47, BGBB 49; OR 218]

2. Aus Rechtsgeschäft unter Lebenden

3. Infolge Rechtsgeschäfts von Todes wegen

  • letztwillige Verfügung (Testament) [vgl. ZGB 481 Abs. 1]
  • Erbvertrag [vgl. ZGB 481 Abs. 1, ZGB 494 ff.]
  • Schenkung von Todes wegen [vgl. OR 245 Abs. 2]

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