- Rechtliche Stellung des Willensvollstreckers
- Testamentarische oder erbvertragliche Berufung des Willensvollstreckers
- Person des Willensvollstreckers
- Willensvollstreckerzeugnis
- Beginn des Willensvollstrecker-Mandates
- Aufgaben des Willensvollstreckers
- Grundsätzliches
- Feststellung und Sicherung des Erbschaftsvermögens
- Erbenruf und Erbbescheinigung
- Internationale Nachlässe
- Willensvollstrecker und Verwaltung des Nachlasses
- Verfügungsmacht im Allgemeinen
- Verfügungsmacht und Grundbuch
- Verfügungsmacht und Handelsregister
- Verfügungsmacht gegenüber Banken (Auskunft, Bankkonto, Bankdepot etc.)
- Kapitalanlage / Anlagestrategie
- Immobilienverwaltung
- Urheberrechte
- Unternehmensweiterführung
- Internationale Nachlässe
- Willensvollstrecker und Information der Erben über seine Verwaltungshandlungen
- Willensvollstrecker und Verfügung über den Nachlass / Akontozahlungen
- Willensvollstrecker und Nacherbschaft
- Willensvollstrecker und Vermächtnisse
- Willensvollstrecker und Auflagen
- Willensvollstrecker und Stiftungen
- Willensvollstrecker und Teilung des Nachlasses
- Willensvollstrecker und prozessuale Stellung
- Willensvollstrecker und Steuern
- Willensvollstrecker und Honorierung
- Willensvollstrecker und Aufsicht bzw. Beschwerde
- Willensvollstrecker und Verantwortlichkeit
- Ende des Willensvollstrecker-Amtes
Erläuterung
- Rot markierte Themen sind bereits vergeben (in Arbeit).
- Anregungen für eine Dispositionserweiterung nehmen wir als Verlag gerne entgegen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.