LAWINFO

Wohnsitz / Steuerdomizil

QR Code

Steuerdomizil-Wechsel

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die wirksamste und legalste Steuersparmöglichkeit ist der Umzug in eine steuergünstige Gemeinde bzw. einen steuergünstigen Kanton.

Voraussetzung ist natürlich die Bereitschaft, den Lebensmittelpunkt bzw. den Aufenthalt dahin zu verlegen und die Absicht dauernden Verbleibens zu haben (vgl. Wohnsitznahme-Voraussetzungen).

In einigen Steuerbereichen haben das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) oder die Beschlüsse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK – CSI) gewisse interkantonale Vereinheitlichungen gebracht, die zwar die Steuerpraxis rechtssicherer machen, umgekehrt aber auch den Steuerwettbewerb der Kantone in diesen Bereichen aufhoben.

Trotzdessen sind die Steuerbelastungsunterschiede teilweise enorm:

» Steuernsparen durch Wohnsitzwahl: Steuerbelastungsrechnung

Weiterführende Informationen

  • Veranlagungsort bei Wohnsitzverlegung
    • „Ein Wohnsitzwechsel und damit ein neuer Veranlagungsort ist erst dann anzunehmen, wenn objektiv zum Ausdruck kommt, dass die steuerpflichtige Person ihre Beziehung zum bisherigen Wohnort gelöst hat“ (StE 1993 BE B 93.1 Nr. 1 bzw. STR 1993 S .559 ff.)
    • Solange ein „Weltenbummler“ nicht nachweisbar ansässigkeitsbezogene Beziehungen zu einem konkreten anderen Ort im Ausland begründet, ist vom Weiterbestehen des schweizerischen Steuerdomizils auszugehen [vgl. BGE 138 II 300 / E. 3.6.3; vgl. auch http://www.bnlawyers.ch/news-Steuern-Steuerdomizil-Ansässigkeit-eines-Weltenbummlers]
  • Fehlender Nachweis einer Wohnsitzverlegung
    • Fehlender Nachweis einer Wohnsitzverlegung bzw. der Absicht dauernden Verbleibens am Ort einer gemieteten Wohnung im Kanton Schwyz (Verwaltungsgericht SG, B 2008/139, vom 19.02.2009)
  • Steuerdomizil-Begründung durch beauftragten Dritten
    • Zur Frage der Möglichkeit der stellvertretungsweisen Begründung eines neuen Wohnsitzes. Die Abmeldung am alten und die Anmeldung am neuen Ort durch einen vom Steuerpflichtigen beauftragten Dritten genügen für die Begründung des Wohnsitzes am neuen Ort nicht (Steuerrekurskommission LU, ZBl. 1969 441 ff., vom 11.06.1968)
  • Steuerdomizil einer unselbständig erwerbstätigen Person. Widerlegung der natürlichen Vermutung, dass sich der Lebensmittelpunkt am Arbeitsort befindet. § 3 Abs. 1 StG ZH. (Verwaltungsgericht ZH, 2. Kammer, SB.2008.00006, vom 16.04.2008)
  • Wohnsitzwechsel an einen ausserkantonalen, rund eine halbe Autostunde entfernten Ort verneint bei einem kinderlosen Ehepaar, das seit über 30 Jahren in X Mieter einer Wohnung ist, dort bzw. in einer Nachbargemeinde arbeitet und wöchentlich drei- bis viermal in dieser Wohnung übernachtet (Verwaltungsgericht LU, Abgaberechtliche Abteilung, vom 28.11.1990)
  • Ferner
  • Schweizerische Steuerkonferenz

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.