Der Wohnsitz gilt als die rechtliche Beziehung einer natürlichen Person zu ihrem (Wohn-)Ort.
An die Wohnsitz-Normierung knüpfen verschiedene Rechtsfolgen an.
Der Wohnsitz ist Anknüpfungspunkt für:
- Schriftenhinterlage
- Eherecht (» Informationen zum Schweizer Eherecht)
- Eheschliessung
- Ehewirkungen
- Ehegüterstand (erster ehelicher Wohnsitz)
- Ehegüterrecht
- Trennung
- Scheidung
- Kindsrecht (» Informationen zum Kindsrecht in der Schweiz)
- Erwachsenenschutz
- Erbrecht (» Informationen zum Schweizer Erbrecht)
- Schuldrecht
- Vertrag
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Unerlaubte Handlung
- Zivilprozessrecht / Wohnsitzgerichtsstand
- Bundesverfassung (BV 30, Abs. 2)
- Zivilprozessordnung ZPO (Örtliche Zuständigkeit / Gerichtsstand)
- Betreibung (Schuldbetreibung)
- Konkurs
- Politische Rechte
- Einbürgerung (» Informationen zur Einbürgerung in der Schweiz)
- Anspruch auf Sozialvorsorge
- Steuern (» Informationen zu Steuern in der Schweiz)
- uam.
Übersicht: Wohnsitz, Wohnsitznahme, öffentlich-rechtlicher Wohnsitz und Steuerdomizil
WOHNSITZ UND IMMOBILIENERWERB DURCH AUSLÄNDER
ÖFFENTLICH-RECHTLICHER WOHNSITZ
SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHER WOHNSITZ