LAWINFO

Wohnsitz / Steuerdomizil

QR Code

Wohnsitz verheirateter Personen

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Ehepaare, Steuerdomizil, Verheiratete, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Normalerweise befindet sich der Wohnsitz beider Ehegatten in der sog. ehelichen Wohnung.

Die Ehegatten dürfen einen separaten Wohnsitz haben.

Ehegatten, die gemeinsam unter der Woche in der Stadt wohnen und regelmässig das Wochenende in ihrem Haus auf dem Lande verbringen, haben ihr (Steuer-)Domizil am Arbeitsort (vgl. auch Wochenaufenthalter)

Weiterführende Informationen

  • Recht des Ehegatten, sich einen separaten Wohnsitz zu nehmen
    • vgl. BGE 121 I 14, BGE 115 II 121, BGE 121 III 51
    • Zulässigkeit getrennter Wohnsitze bei Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft
      • zB aus beruflichen Gründen
      • zB bloss noch abwechslungsweisen Treffen in beiden Wohnungen
  • Wohnsitznahme bei Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft
    • Wille, an einem andern Ort einen Wohnsitz zu begründen
    • für internationale Verhältnisse vgl. IPRG 59 lit. b
    • Wille, am neuen Ort nur die Scheidungsklage anhängig zu machen, ohne dort hin den Lebensmittelpunkt zu verlegen, ist nicht ausreichend
  • Wohnsitz der Ehefrau (bis zur Eherechts-Revision 1988 [aZGB 25]
    • Es galt bis 1988 der Wohnsitz des Ehemannes zugleich als Wohnsitz der Ehefrau
    • Grundsatz:
      • Abhängiger Wohnsitz (Wohnsitz des Ehemannes)
    • Ausnahme:
      • Selbständiger Wohnsitz der Ehefrau
        • Wohnsitz des Ehemannes nicht bekannt
        • Berechtigung der Ehefrau zum Getrenntleben
  • Wohnsitz bei eingetragener Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.