Anstatt gegenüber dem Schuldner Gas zu geben und den Prozessweg zu beschreiten, sollte der Gläubiger zur Vereinfachung und zur allf. Beschleunigung eher „einen Gang zurückschalten“ und den Kontakt mit dem Schuldner suchen, um mit ihm eine Stundungsvereinbarung (oder Ratenzahlungsvereinbarung) zu schliessen.
Die Vorteile einer Stundungsvereinbarung (Nebeneffekte) sind:
- Schuldanerkennung (Anspruchsdurchsetzung über die billigere Betreibung mit Rechtsöffnung anstelle des aufwändigeren ordentlichen Prozesses mit Beweisverfahren etc. (sog. Anerkennungsklage)
- Verjährungsunterbrechung
Bei einem solchen Vorhaben (Fokus: Inkasso der Gesamtforderung) ist natürlich Voraussetzung, dass der Schuldner nicht demnächst insolvent wird; im Falle einer bevorstehenden Konkurseröffnung sollte sich der Gläubiger eher auf eine Teilzahlung ausrichten (Fokus: Inkasso der Erhältlichmachung nach Möglichkeit).
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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