Die Stundung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches von folgenden Kautelen abhängig ist:
Stundung unter Bedingungen
Die Stundung kann unter einer Bedingung gewährt werden:
- Vereinbarung eines Zahlungsplans
- Sofortige Fälligkeit der gestundeten Restforderung, wenn Teilzahlungen nicht rechtzeitig erfolgen
Annahme einer Teilleistung
Die Annahme einer Teilleistung bedeutet nicht zwangsläufig die vorläufige Stundung der Restforderung.
Weiterführende Informationen
Literatur Allgemein
- WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 103 zu Art. 75 OR
- BUCHER EUGEN, OR Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Bern 1988, § 22 Untergang: Schulderlass, Stundung, Novation, OR 114 – 118, Ziffer II (Stundung, „pactum de non petendo in tempus“, FN 26
Literatur zur Annahme einer Teilleistung
- WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 28 zu Art. 85 OR
Links
- Stundungsvereinbarung | stundungsvereinbarung.ch
Form
Für die Form der Stundungsvereinbarung gilt folgendes:
Grundsatz
- Die Stundungserklärung ist grundsätzlich formfrei
- Auch eine stillschweigende oder konkludente Stundung sind daher möglich
Ausnahme
- Schriftform, falls der Vertrag, mit welchem das Schuldverhältnis begründet wurde, die Schriftform vorsieht
Weiterführende Informationen
Gläubiger / Verfügungsmacht
Die Gültigkeit der Stundungsvereinbarung bzw. der Stundungserklärung setzt voraus:
- Verfügungsmacht des stundenden Gläubigers
Geschäftsfähigkeit
Sofern und soweit ein Stundung mit einer Entgeltlichkeit verknüpft ist, bedarf es der Geschäftsfähigkeit des Schuldners.
Vertretung
Dritte bedürfen für Stundungshandlungen der Vertretungsmacht:
Auftrag + Vollmacht
Gesetzliche Vertretung
- Ehegatte
- Eltern bei der Kindsvertretung
Kaufmännische Vertretung
Mehrere (Banken-)Gläubiger
Die Stundung betrifft einen einzelnen Gläubiger, der mit dem Hinausschieben des Erfüllungszeitpunktes einverstanden sein soll. Steht der Schuldner mehreren Gläubigern, v.a. Bankengläubigern gegenüber, ist in der Regel das adäquate Mittel das sog. „Stillhalteabkommen“, womit sich die Bankengläubiger zur einheitlichem (Stundungs-)Verhalten poolen.
Zession einer gestundeten Forderung
Wird eine stundungsbelastete Forderung abgetreten, ist auch der Zessionar bis zum Ablauf der Stundungsfrist stundungsbelastet.
Weiterführende Informationen
Literatur
- WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 44 zu Art. 70 OR
- GLARNER HANS, Die Stundung im schweiz. Obligationenrechte, Diss. Zürich 1925, § 4. Der Stundungsvertrag, S. 37
Links
Bestimmbarkeit der Forderung
Damit eine Forderung oder ein Anspruch gestundet werden kann, wird die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Forderung bzw. des Anspruchs vorausgesetzt:
- Parteien (Gläubiger und Schuldner)
- Rechtsgrund (Kauf, Darlehen o.ä.)
- Stundungsgegenstand (Geldforderung oder Gattungswarenlieferung)
- Quantitativ (Landeswährung oder Liefermenge)
- Bisheriger Fälligkeitszeitpunkt
Weiterführende Informationen
Verpflichtung zu temporärem Geltendmachungsverzicht
Der Gläubiger verpflichtet sich mit der Stundungsvereinbarung, die gestundete Forderung bis zu einem bestimmten Zeitpunkte nicht geltend zu machen.
Weiterführende Informationen
Literatur
- GLARNER HANS, Die Stundung im schweiz. Obligationenrechte, Diss. Zürich 1925, § 4. Der Stundungsvertrag, S. 37
Links
Stundungsdauer
Damit kein Schulderlass eintritt, haben Gläubiger und Schuldner die Stundungsdauer zu bestimmen:
Zeitpunkt, bis zu dem die Fälligkeit der Forderung bzw. des Anspruchs aufgeschoben ist
- Datum, an dem die Stundung dahinfällt
- zB „Die Fälligkeit der Forderung wird gestundet bis 31.10.201x“
Datum, an dem die Stundung dahinfällt
- Dauer der Stundung
- zB „Die Fälligkeit der Forderung wird, ab heute gerechnet, um einen Monat gestundet“.
Weiterführende Informationen
Literatur zur Fristberechnung
- WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 9 zu Art. 80 OR
Links
Nebeneffekt: Schuldanerkennung
In der Regel wird die Stundung mit einer Schuldanerkennung durch den Schuldner verbunden:
Gläubiger
- Der Gläubiger hat einen nicht oder nur ungenügend dokumentierten Anspruch und bräuchte auf dem Prozessweg Zeit und Geld, einen durchsetzbaren Titel erhältlich zu machen
- Der Gläubiger hat oft nur die Wahl, entweder den Anspruch strittig durchzusetzen oder dem Schuldner durch eine Stundung entgegenzukommen; die Stundung gibt ihm die Gelegenheit den Anspruch und seine Höhe in der Stundungsvereinbarung zu umschreiben, also ausdrücklich oder mittelbar als Schuldanerkennung auszugestalten
Schuldner
- Der Schuldner hat nur seine Zahlungsschwierigkeiten im Fokus und denkt, er könne sich durch die Stundung Linderung seiner Not schaffen; dieser Schuldner wird die in der Stundungsvereinbarung enthaltene Schuldanerkennung mitunterzeichnen
- Der Schuldner ist gläubigerabwehr-erfahren und wird versuchen eine Stundung ohne Schuldanerkennung zu erhalten bzw. ggf. sogar lieber den Zeitgewinn versprechenden Prozessweg beschreiten (je nach Strategie)
Mustervertrag
- Stundungsvereinbarung | stundungsvereinbarung.ch