Besteuerungssystem
In der Schweiz sind natürliche Personen bei Gemeinde, Kanton und Bund einkommens- und vermögenssteuerpflichtig. Unternehmensverkauf (share deal): einkommenssteuer-befreiter Kapitalgewinn1.
Pauschalbesteuerung
Eine Pauschalbesteuerung ist nur für Personen (Ausländer oder Schweizer, die mehr als 10 Jahre landesabwesend waren), die ihr Einkommen ausschliesslich im Ausland verdienen2.
Zulässigkeit, Voraussetzungen und Möglichkeiten sind kantonal unterschiedlich.
Weiterführende Informationen zur Pauschalbesteuerung:
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Erbschafts- und Schenkungssteuern: Der Kanton Schwyz kennt keine, die meisten deutschschweizer Kantone befreien Ehegatten und Nachkommen von der Steuerpflicht und einige romanische besteuern auch Nachkommen oder sogar alle Subjekte3.
Ein Wohnsitz in der Schweiz kann sich somit zur steuerfreien Nachfolgeregelung4 eignen.
Weiterführende Informationen zu Erbschafts- und Schenkungssteuern:
Steuerruling
In der Schweiz ist vor (!) dem Zuzug ein Steuerruling und im Herkunftsland eine Wegzugsberatung durch einen Aussensteuerspezialisten5 (Vermeidung der Wegzugsbesteuerung und der späteren Doppelbesteuerung) zu empfehlen.
1 Achtung: wenn Aktienkäufer Kaufpreis mit einer Mittelentnahme aus dem erworbenen Unternehmen finanziert, wird Verkäufer trotzdem steuerpflichtig (indirekte Teilliquidation).
2 prominentes Beispiel: Autorennfahrer Michael Schumacher [keine Formel 1-Rennstrecken in der Schweiz]
3 vgl. im einzelnen Schömmer.Bürgi, Internationales ERBRECHT, 2. Auflage, Verlag C.H.Beck, München 2006, Erbschaftssteuerrecht der Schweiz, S. 223 ff. + 289 ff.
4 Der Wegzug zB eines deutschen Unternehmers muss des deutschen Aussensteuergesetzes wegen mindestens 10 Jahre vor seinem Ableben stattfinden.
5 vgl. zB www.luebeckonline.com/rechtsberatung/gesellschaftsgruendung/vollstaendiger-wegzug-ins-ausland/checkliste.html