LAWINFO

Zuzug von Unternehmen und Unternehmern

QR Code

Unternehmer und Steuern

Rechtsgebiet:
Zuzug von Unternehmen und Unternehmern
Stichworte:
Unternehmen, Unternehmer, Zuzug
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteuerungssystem

In der Schweiz sind natürliche Personen bei Gemeinde, Kanton und Bund einkommens- und vermögenssteuerpflichtig. Unternehmensverkauf (share deal): einkommenssteuer-befreiter Kapitalgewinn1.

Pauschalbesteuerung

Eine Pauschalbesteuerung ist nur für Personen (Ausländer oder Schweizer, die mehr als 10 Jahre landesabwesend waren), die ihr Einkommen ausschliesslich im Ausland verdienen2.

Zulässigkeit, Voraussetzungen und Möglichkeiten sind kantonal unterschiedlich.

Weiterführende Informationen zur Pauschalbesteuerung:

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erbschafts- und Schenkungssteuern: Der Kanton Schwyz kennt keine, die meisten deutschschweizer Kantone befreien Ehegatten und Nachkommen von der Steuerpflicht und einige romanische besteuern auch Nachkommen oder sogar alle Subjekte3.

Ein Wohnsitz in der Schweiz kann sich somit zur steuerfreien Nachfolgeregelung4 eignen.

Weiterführende Informationen zu Erbschafts- und Schenkungssteuern:

Steuerruling

In der Schweiz ist vor (!) dem Zuzug ein Steuerruling und im Herkunftsland eine Wegzugsberatung durch einen Aussensteuerspezialisten5 (Vermeidung der Wegzugsbesteuerung und der späteren Doppelbesteuerung) zu empfehlen.


1 Achtung: wenn Aktienkäufer Kaufpreis mit einer Mittelentnahme aus dem erworbenen Unternehmen finanziert, wird Verkäufer trotzdem steuerpflichtig (indirekte Teilliquidation).

2 prominentes Beispiel: Autorennfahrer Michael Schumacher [keine Formel 1-Rennstrecken in der Schweiz]

3 vgl. im einzelnen Schömmer.Bürgi, Internationales ERBRECHT, 2. Auflage, Verlag C.H.Beck, München 2006, Erbschaftssteuerrecht der Schweiz, S. 223 ff. + 289 ff.

4 Der Wegzug zB eines deutschen Unternehmers muss des deutschen Aussensteuergesetzes wegen mindestens 10 Jahre vor seinem Ableben stattfinden.

5 vgl. zB www.luebeckonline.com/rechtsberatung/gesellschaftsgruendung/vollstaendiger-wegzug-ins-ausland/checkliste.html

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.