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Wirtschaftsstrafrecht / Wirtschaft

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Frankenstärke ist seit 31.08.2018 kein Kurzarbeitsgrund mehr

Datum:
05.09.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wirtschaftsstrafrecht
Stichworte:
Kurzarbeit, Kurzarbeitsentschädigung, Unternehmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufhebung der betreffenden SECO-Weisungen

Nach dem Frankenschock galt die Kurzarbeit als ein Instrument für Unternehmen, ihre Mitarbeiter weiter beschäftigen zu können. Mittlerweile hat sich Schweizer Franken gegenüber dem Euro stabilisiert und daher die Währungssituation entspannt.

Die Frankenstärke wird daher nicht mehr als Grund für Kurzarbeit  akzeptiert:

  • Unternehmen können seit Ende August 2018 keine mit der Frankenstärke begründete Kurzarbeit mehr anmelden
  • Die betreffenden SECO-Weisungen wurden auf den 31.08.2018 aufgehoben.

Dies schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in seiner Mitteilung.

Quelle

LawNews-Redaktionsteam

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