Das Arbeitsrecht umfasst die Teilrechtsgebiete Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und Normalarbeitsvertrag. Grundsätzlich finden sich die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsrechts im Obligationenrecht (Art. 319 ff. OR). Die arbeitsrechtlichen Rechtsbeziehungen werden aber nicht nur durch das Gesetz bestimmt. Daneben bestehen Regelungen besonderer Art wie Vorschriften in Gesamtarbeitsverträgen, Betriebsordnungen oder dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Das Informationsportal zum Arbeitsrecht in der Schweiz befasst sich im Besonderen mit dem Individualarbeitsrecht, namentlich dem Arbeitsvertrag, in welchem Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden (OR 319 ff.). Es werden verschiedene Aspekte des Arbeitsrechts behandelt wie Arbeitsvertrag (Einzelarbeitsvertrag und Gesamtarbeitsvertrag) Pflichten des Arbeitnehmers (Arbeitspflicht, Treuepflicht etc.), Pflichten des Arbeitgebers (Lohnzahlungspflicht, Fürsorgepflicht), besondere Arbeitsverträge oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
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