In der Landwirtschaft kommt der Pacht bzw. dem Pachtvertrag eine grosse Bedeutung zu. Ca. 44% des landwirtschaftlich bewirtschafteten Bodens in der Schweiz ist Pacht- und Nutzniessungsland. Die Schweizer Bauern zahlen zusammen pro Jahr 203 Millionen CHF an Pacht.
Der Pachtvertrag ist sehr ähnlich zum Mietvertrag, wobei folgende Unterschiede bestehen: 1. können mit einem Pachtvertrag nicht nur Sachen, sondern auch Rechte überlassen werden. 2. kommt beim Pachtvertrag zusätzlich hinzu, dass die Sache oder das Recht nicht nur zum Gebrauch überlassen wird, sondern auch zur Nutzung (Merksatz: Ein Pferd wird gemietet, eine Kuh wird gepachtet).
Das landwirtschaftliche Pachtrecht wird in der Schweiz geregelt durch das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) und die Pachtzinsverordnung. Subsidiär finden die Bestimmungen des Obligationenrechts Anwendung. Pachtobjekt ist hier ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstücke, welche zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden. Ausserdem ist es möglich, dass der Pachtzins oder Teile davon in landwirtschaftlichen Produkten (z.B. Obst oder Milch) abgegolten wird.
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Mustervertrag: Pachtvertrag landwirtschaftliche Grundstücke
Gesetzestext: Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht | admin.ch