LAWNEWS

Pacht / Pachtrecht / Zivilprozessrecht

QR Code

Pachtvertragskündigung: Fehlende Bestreitung der Kündigung auf offiziellem Formular untersteht Verhandlungsmaxime

Datum:
04.04.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Bestreitung, Kündigung, Pachtvertrag
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 298 Abs. 2 / ZPO 55 Abs. 1, ZPO 150 Abs. 1 und ZPO 257 Abs. 1 lit. a

Das Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen unterliegt grundsätzlich der Verhandlungsmaxime.

Bestreitet der Pächter die Kündigungsmitteilung des Verpächters auf dem offiziellen Formular nicht, bewirkt dieser Umstand das Vorliegen einer unbestrittenen Tatsache im Sinne von ZPO 257 Abs. 1 lit. a.

Quelle

BGer 4A_295/2017 vom 25.04.2018

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.