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Darlehen / Kredite

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Lombardkredit und Nachschuss-Aufforderung

Datum:
10.09.2010
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Bankkredit, Lombardkredit, Margin Call
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Lombardkredit ist ein durch Realsicherheiten gedeckter Bankkredit, d.h. ein Kredit gegen Stellung von Kreditsicherheiten in Form einer Verpfändung von Wertpapieren, Bankguthaben, beweglicher Sachen etc.

Damit gilt grundsätzlich jeder Bankkredit, der durch eine Verfaustpfändung von beweglichen, wertbeständigen und marktgängigen Sachen gesichert ist, als Lombardkredit.

Arten und Zweck von Lombardkrediten

Die häufigste Art des Lombardkredits ist der Effekten-Lombardkredit, bei dem ein Kapitalanleger sein Wertpapierdepot der Bank als Sicherheit verpfändet. Weitere Arten von Lombardkrediten sind neben dem Effekten-Lombardkredit der Edelmetall-Lombardkredit, der Forderungs-Lombardkredit, der Wechsel-Lombardkredit, der Waren-Lombardkredit sowie der Lebensversicherung-Lombardkredit.

Im Kreditvertrag ist festgelegt, ob die Verwendung der Kreditmittel zweckgebunden ist oder nicht. In der Regel dienen die Kreditmittel der Liquidität für den Erwerb von Wertschriften. Dank der unkomplizierten Besicherungsmöglichkeit wird der Lombardkredit in der Bankpraxis aber auch zur Finanzierung von M&A-Deals, Management Buyouts, Betriebskrediten oder Zusatzsicherheiten für Hypothekarkredite verwendet.

Wertverminderung und Nachschuss-Aufforderung

Im Kreditvertrag sind in der Regel auch die Massnahmen festgelegt, welche bei einer Wertverminderung der lombardierten Vermögenswerte ergriffen werden (beispielsweise wenn einem Effekten-Lombardkredit der Kurswert der verpfändeten Wertpapiere unter die vereinbarte Sicherheitsmarge sinkt).

Wird durch die Wertverminderung der Sicherheit die vereinbarte Deckung / Belehnungslimite unterschritten, kommt es zur Nachschuss-Aufforderung durch die Bank: Dies kann je nach Situation und Vereinbarung eine Aufforderung zur Kreditnachdeckung (margin call) oder eine Aufforderung zur Krediteindeckung (teilweise Kreditrückzahlung) sein.

Pfandverwertung bei Nichteinhalten der Nachschuss-Aufforderung

Kommt der Kreditnehmer einer Nachschuss-Aufforderung nicht innert Frist nach, kann die Bank entweder den Nachdeckungsanspruch gerichtlich durchsetzen oder aber die verpfändeten Sicherheiten direkt verwerten (Pfandverwertung).

Lombard-Kreditverträge sehen häufig vor, dass die kreditgebende Bank bei Nichteinhaltung einer Aufforderung zur Kreditnachdeckung / -eindeckung sofort zur Pfandverwertung berechtigt ist, und zwar unabhängig vom Fälligkeitstermin der gesicherten Forderung.

In guten Wirtschafts- und Börsenzeiten kann der Lombardkredit eine zweckmässige und gegenüber dem Blankokredit günstige Art der Fremdfinanzierung sein. Bei Finanzmarkt- und Börsenkrisen kann der «Deckungs- bzw. Nachforderungs-Automatismus» für den Anleger jedoch zum gefährlichen Verlust-Mechanismus werden: Gelingt es dem Kapitalanleger bzw. dem Schuldner nach einer Nachschussaufforderung nicht, die verlangten Zusatzsicherheiten innert Frist bereitzustellen, wird die verpfändete Sicherheit durch Pfandverwertung liquidiert. Durch den Notverkauf seines Wertschriftendepots wird der Anleger zum Nettoschuldner und hat keine Gelegenheit, von einer nachfolgenden Erholung der Kapitalmärkte zu profitieren.

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