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Lombardkredit / Margin Call

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Einleitung zum Lombardkredit und Margin Call

Rechtsgebiet:
Lombardkredit / Margin Call
Stichworte:
Lombardkredit, Lombardkredit / Margin Call, Margin Call
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auf dieser Website finden Sie wichtige Informationen für Unternehmen und Private zum Thema Lombardkredit und Nachschussaufforderung / Margin Call:

Der Lombardkredit ist ein durch Realsicherheiten gedeckter Bankkredit, meist zur Ausnutzung eines sog. leverage-Effekts. Die häufigste Art des Lombardkredits ist der Effekten-Lombardkredit, bei dem der Kapitalanleger sein Wertpapierdepot der Bank als Sicherheit verpfändet.

Allgemein

Erwartungsgemäss wird der Begriff „Lombardkredit“ aus dem Namen der oberitalienischen Provinz „Lombardei“ abgeleitet. Bereits im Mittelalter hatten dort Bankiers begonnen ihre Kredite abzusichern.

Der Lombardkredit ist für normale Wirtschafts- und Börsenzeiten eine zweckmässige und gegenüber dem Blankokredit günstigere Fremdfinanzierungsart. In Zeiten von Finanzmarkt- und Börsen-Crashes wird sein Deckungs- bzw. Nachforderungs-Automatismus zum gefährlichen „Verlustrealisierungs-Mechanismus“, wenn es dem Kapitalanleger bzw. Schuldner nach dem margin call der kreditierenden Bank nicht gelingt innert Frist die Zusatzsicherheiten bereitzustellen. Nach dem anschliessenden Notverkauf wird der Kapitalanleger automatisch zum Nettoschuldner und hat keine Gelegenheit mehr, von den meist nachfolgenden Börsen-Erholungen zu profitieren.

Ein Margin Call (Aufforderung zur Nachdeckung) erfolgt, wenn
der Kurswert der als Deckung dienenden Wertpapiere unter die Belehnungsgrenze gesunken ist:

» Belehnungslimiten

» Kreditüberwachung

» Wertverminderungen

» Nachschuss-Aufforderung

» Kreditnachdeckung

» Krediteindeckung

» Lombard-Kreditvertrag

» Sicherheiten

» Pfandverwertung

» Unberechtigte Pfandverwertung

Illustration: Lombard-Kredit

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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