Am 1. Januar 2011 traten die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), die Jugendstrafprozessordnung (JStPO) und die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft. Die Gerichtsorganisation bleibt weiterhin bei den Kantonen, muss jedoch an die neuen Prozessordnungen angepasst werden. Gleichzeitig mit den neuen Prozessordnungen gilt ab 2011 auch das Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) und das revidierte Lugano-Übereinkommen.
Mit der Schweizersichen Strafprozessordnung und der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung, welche die 26 kantonalen Strafprozessordnungen sowie den Bundesstrafprozess ersetzen, werden Straftaten in der Schweiz neu nach den gleichen prozessualen Regeln verfolgt und beurteilt. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2011 alle Kantone bei der Strafverfolgung dasselbe Modell anwenden müssen und dadurch die im Strafprozess involvierten Personen in der ganzen Schweiz die gleichen Rechte und Pflichten haben.
Die 26 kantonalen Zivilprozessgesetze werden durch die Schweizerische Zivilprozessordnung ersetzt, die verschiedene Verfahrenstypen vorsieht, welche an die Art der Parteien und des Streites angepasst sind. Einen hohen Stellenwert hat neu die aussergerichtlichen Streitbeilegung (durch eine Schlichtungsbehörde oder durch Mediation).
» Neue Zivilprozessordnung ZPO
Das Strafbehördenorganisationsgesetz setzt die Vorgaben der StPO auf Bundesebene um. Es hebt das Eidg. Untersuchungsrichteramt auf, dessen personelle und finanzielle Mittel in die Bundesanwaltschaft überführt werden. Gleichzeitig regelt das StBOG die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft neu.
Das Lugano-Übereinkommen, das die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen regelt, wird neu auf die neuen EU-Staaten ausgeweitet. Daneben sieht das revidierte Abkommen ein effizienteres Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen vor und beürcksichtigt neue Entwicklungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
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Bundesamt für Justiz: Vereinheitlichung des Strafprozessrechts | ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz: Zivilprozessrecht | ejpd.admin.ch