LAWNEWS

Darlehen / Kredite

QR Code

Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf

Datum:
09.12.2010
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Betriebsübernahme, Unternehmenskauf, Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Kauf eines bestehenden Unternehmens bietet gegenüber einer Neugründung einige Vorteile:

Bei einer Betriebsübernahme kann auf Bestehendem aufgebaut werden – Risiken lassen sich besser kalkulieren: Das Unternehmen und seine Produkte / Dienstleistungen sind im Markt bereits etabliert und positioniert, es bestehen Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, die Mitarbeiter verfügen über Erfahrung und sind aufeinander eingespielt. Dazu erwirtschaftet ein bestehendes Unternehmen vom ersten Tag der Übernahme an Umsatz und Gewinn.

Dennoch ist eine Betriebsübernahme eine Herausforderung:

  • Allfällige Altlasten des Unternehmens müssen richtig eingeschätzt werden und es bedarf einer sorgfältigen Prüfung, ob und welche grösseren Investitionen fällig sind.
  • Auch muss mit Kunden und Lieferanten die zukünftige Zusammenarbeit ausgehandelt werden.
  • Käufer und Verkäufer müssen sich über Kaufpreis und Garantien einig werden, welche den zukünftigen Risiken und Chancen des Unternehmens angepasst sind. So ist von Seiten des Käufers eine sorgfältige Bewertung des Unternehmens vor dem Kauf unabdingbar. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Verkäufer eine bestimmte Transparenz und Einsicht in das Unternehmen gewährleistet.

Der Verkauf eines Unternehmens bzw. eine Betriebsübernahme hat nicht zuletzt auch arbeitsrechtliche Folgen:

Bei einem Wechsel des Geschäftsinhabers bzw. des Arbeitgebers kommt dem Arbeitnehmer besonderen Schutz zu, indem bestehende Arbeitsverhältnisse automatisch an den neuen Arbeitgeber übergehen. Dies bedeutet, dass nur der Arbeitnehmer den Übergang seines Arbeitsverhältnisses ablehnen kann, nicht jedoch der neue Arbeitgeber.

Bei einem bestehenden Gesamtarbeitsvertrag muss der neue Arbeitgeber diesen während eines Jahres einhalten. Der alte und der neue Arbeitgeber haften solidarisch für den Lohn während einer bestimmten Zeit vor und nach der Betriebsübernahme. So werden die auf Dienstjahren beruhenden Rechte wie Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kündigungsfrist etc. des Arbeitnehmers gewahrt.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.