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Verlustverrechnung und Mantelhandel

Datum:
11.10.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Liquidation, Steuern, Unternehmensverkauf, Verlustverrechnung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Art. 67 Abs. 1 DBG; § 70 Abs. 1 StG

Da der aktive Geschäftsbereich gleichentags wie die Mehrheitsbeteiligung verkauft wurde, erwarb der Käufer letztlich einen Aktienmantel. Die weitere Geschäftstätigkeit als Mäklerin im Baubereich wurde nicht nachgewiesen. Der aufgelaufene Verlust konnte daher nicht mit den nach dem Verkauf vereinnahmten Provisionen verrechnet werden.

Der Entscheid ist mittlerweile rechtskräftig.

Quelle

Steuerrekursgericht ZH vom 28.11.2017 (DB.2017.51, ST.2017.64)

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