Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer
Am 1. April 2011 tritt die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) in Kraft. Das entsprechende Bundesgesetz UIDG gilt bereits seit Anfang 2011 und bildet die gesetzliche Basis, um einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummern einzuführen, die in der ganzen Schweiz gelten. Dazu zählt auch ein teilweise öffentlich zugängliches UID-Register. Das neue Gesetz soll den Datenaustausch zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung vereinfachen. Unternehmen sollen sich in Zukunft gegenüber den Behörden mit nur noch einer einzigen Nummer, der UID, identifizieren können. Die Verordnung UIDV, die im April in Kraft tritt, regelt die Zuweisung und den Betrieb der UID und setzt die Vorschriften fest für Verwendung, Austausch,Veröffentlichung und Schutz der UID-Daten.
Die UID wird die aktuell in der Verwaltung verwendeten Identifikationsnummer, wie die Handelsregisternummer oder die Mehrwertsteuernummer, schrittweise ablösen. Die 500’000 zurzeit im Handelsregister als aktiv eingetragene Unternehmen wurden bereits in das neue UID-Register aufgenommen. In den kommenden Monaten soll das Register kontinuierlich erweitert werden. Bis spätestens Ende 2015 soll die UID dann in der Bundesverwaltung sowie in den kantonalen und kommunalen Verwaltungen einheitlich verwendet werden.