So wie natürliche Personen ihren Wohnsitz anderswo hin verlegen, können auch Gesellschaften ihren Gesellschaftssitz an einen anderen Ort oder in einen anderen Kanton verlegen.
Einleitung
Die CRIF AG hat am 29.05.2026 die Ergebnisse ihrer Untersuchung zu den Umzügen Schweizer Unternehmen publiziert:
- Analysiert wurden die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, welche im Jahr 2025 ihren Gesellschaftssitz innerhalb der Schweiz verlegt haben.
Sitzverlegungen
Im Jahr 2025 haben insgesamt 38’081 bestehende Unternehmen ihren Gesellschaftssitz bzw. ihr Domizil innerhalb der Schweiz geändert.
- Innerhalb des eigenen Kantons
- Der Grossteil der Mobilität findet lokal statt. 80,8 % sämtlicher Domizilwechsel (bzw. 30’564 Firmen) erfolgten innerhalb des jeweiligen Kantons.
- In einen anderen Kanton
- 7’517 Unternehmen verlegten ihren Hauptsitz über die Kantonsgrenzen hinweg in einen anderen Kanton.
Grösste Nettozuwanderung
Die grösste Netto-Zuwanderung aus anderen Kantonen verzeichneten in der Berichtsperiode 2025:
- Kanton Zug
- +68 Firmen
- Kanton Solothurn
- +67 Firmen
- Kanton Graubünden
- +66 Firmen
Definition des Netto-Werts
Die Nettozuwanderung (auch Wanderungssaldo genannt) zeigt das tatsächliche Plus eines Kantons: Sie berechnet sich aus der Anzahl der neu zugezogenen Firmen abzüglich der im gleichen Zeitraum abgewanderten Firmen.
- Kanton Zug
- profitierte vor allem von Zugängen aus den folgenden Kantonen:
- Kanton Zürich (362),
- Kanton Luzern (117) und
- Kanton Schwyz (76).
- profitierte vor allem von Zugängen aus den folgenden Kantonen:
- Kanton Solothurn
- zog mehrheitlich Firmen aus den folgenden Kantonen an:
- Kanton Bern (75),
- Kanton Aargau (45) und
- Kanton Zürich (38).
- zog mehrheitlich Firmen aus den folgenden Kantonen an:
- Kanton Graubünden
- verzeichnete die meisten Zuzüge von Unternehmen aus den folgenden Kantonen
- Kanton Tessin (66),
- Kanton Zürich (56) und
- Kanton Zug (27).
- verzeichnete die meisten Zuzüge von Unternehmen aus den folgenden Kantonen
Grösste Netto-Abwanderung
Demgegenüber stehen die Kantone, welche netto am meisten Unternehmen an andere Kantone verloren haben:
- Kanton Zürich
- -252 Firmen
- Kanton Bern
- -117 Firmen
- Kanton Obwalden
- -55 Firmen
- Kanton Appenzell Ausserrhoden
- -52 Firmen
Definition des Netto-Werts
Die Nettoabwanderung (auch Wanderungssaldo genannt) zeigt das tatsächliche Minus eines Kantons: Sie berechnet sich aus der Anzahl der neu zugezogenen Firmen abzüglich der im gleichen Zeitraum abgewanderten Firmen.
- Aus dem Kanton Zürich verlegten die meisten Firmen ihren Sitz in die Nachbarkantone oder steuergünstige Regionen:
- Kanton Zug (362),
- Kanton Aargau (225) und
- Kanton Schwyz (185).
- aus dem Kanton Bern zogen die meisten abwandernden Unternehmen in:
- Kanton Solothurn (75),
- Kanton Zürich (63) und
- Kanton Zug (50).
Tessin und Westschweiz
- Kanton Tessin
- Im Tessin siedelten sich im Jahr 2025 netto 53 neue Firmen an.
- Die meisten davon stammten aus:
- Kanton Graubünden (39),
- Kanton Zürich (33) und
- Kanton Zug (32).
- Westschweiz
- Ein gemischtes Bild zeigt sich in der Romandie.
- Folgende Kantone weisen eine positive Nettozuwanderung aus:
- Kanton Wallis (+62),
- Kanton Freiburg (+38) und
- Kanton Jura (+9)
- Eine Netto-Abwanderung verzeichnen hingegen die folgenden Kantone :
- Kanton Genf (-29),
- Kanton Waadt (-10) und
- Kanton Neuenburg (-3).
Zur Erhebung
Untersucht wurden sämtliche im Schweizer Handelsregister eingetragenen Firmen, welche im Verlauf des Jahres 2025 ihren Firmensitz innerhalb der Schweiz verlegt haben.
Fazit: Steuern als Zügel und weitere Standortfaktoren
Die Gegenüberstellung des Nettozuwachses (blaue Balken) und der kantonalen Gewinnsteuersätze 2025 (orange Linie) zeigt einen deutlichen, wenn auch nicht ausschliesslichen Trend:
- Die Steuerbelastung bleibt einer der stärksten Treiber für die Standortwahl von Unternehmen in der Schweiz.

Quelle: CRIF
Weiterführende Informationen
CRIF-Studie 2026
Handelsregisterverordnung (HRegV):
- Bestimmungen zur Sitzverlegung von juristischen Personen.
Businesscentre / Ansiedlung Schweiz
CRIF-Studie 2025
Quelle
LawMedia Redaktionsteam