Bei internationalen Verträgen, d.h. bei cross-border-Rechtsverhältnissen, können sich die Parteien oft nicht auf einen Gerichtsstand im Land nur der einen Vertragspartei einigen. Die Lösung dieses Problems ist eine landesunabhängige, neutrale Gerichtszuständigkeit, mit selbst gewählter oder von der zuständigen Organisation bestimmten Schiedsordnung: Das Schiedsgericht.
Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das in einem Schiedsverfahren durch die Abrede der Streitparteien zusammentritt und ein Urteil in Form eines Schiedsspruchs fällt.
Die Streitbeilegung mittels eines Schiedsgerichtes bietet sich neben grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften auch bei vertraulichen Streitigkeiten an, bei denen eine öffentliche Verhandlung nicht erwünscht ist.
Unterschiede des Schiedsverfahrens zu staatlichen Gerichtsverfahren
Im Unterschied zu den Urteilen staatlicher Gerichte findet eine Schiedsverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; auch kann Vertraulichkeit vereinbart werden. Fast sämtliche Regelungen über das Verfahren können von den Parteien festgelegt werden. Das heisst, das Verfahren kann flexibel an die Bedürfnisse der Parteien und den Sachverhalt der Streitigkeit angepasst werden: So können der Sitz des Schiedsgerichtes, die Richterzahl, das anwendbare materielle Recht oder die Verfahrenssprache von den Streitparteien im Voraus selber bestimmt werden. Auch die Schiedsrichter werden von den Parteien ernannt; so können beispielsweise Schiedsrichter mit besonderer technischer oder rechtlicher Expertise im entsprechenden Verfahren eingebracht werden.
Ein weiterer Vorteil eines privaten Schiedsverfahrens kann die rasche Verfahrensdauer sowie die Kostengünstigkeit sein (besonders bei Verfahren mit grossem Streitwert). Dank dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 lässt sich ein Schiedsspruch ausserdem oft rascher und einfacher auch im Ausland vollstrecken als ein staatliches Urteil. Daher setzen gerade viele Unternehmen bei grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften auf Schiedsgerichte.
Ständige Schiedsgerichte vs. Ad-hoc-Schiedsgerichte
Bei den Schiedsgerichten wird unterschieden zwischen ständigen Schiedsgerichten / Schiedsgerichtsinstitutionen und Ad-hoc-Schiedsgerichten:
Ständige Schiedsgerichte stellen eigene Verfahrensregeln, das heisst eine eigene Schiedsordnung bereit, und unterstützen die Streitparteien gegen Entgelt bei der Auswahl der Schiedsrichter und der Verfahrensorganisation. Ständige Schiedsgerichte sind beispielsweise:
- Internationale Handelskammer (ICC)
- Swiss Arbitration Association
- Handelskammer Zürich
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
- Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich
- Schiedsgerichtsinstitut der Handelskammer Stockholm
- American Arbitration Association (AAA)
Bei den ständigen Schiedsgerichten existieren auch einzelne Sach- oder Rechtsgebiete spezialisierte Schiedsgerichte, so beispielsweise:
- Arbitration Center der World Intellectual Property Organization (WIPO)
- Tribunal Arbitral du Sport, Lausanne, für Sportrechtsstreitigkeiten
- International Commodity & Shipping Arbitartion Services
Um Unterschied zu solchen ständigen Schiedsgerichten können die Streitparteien auch ohne die Hilfe einer externen Organisation ein so genanntes Ad-hoc-Schiedsgericht einrichten. Mit einer eigenen Schiedsordnung bestimmen die Parteien in diesem Fall die Verfahrensregeln, die Schiedsrichter etc. selber.
Empfohlene Dienstleister / Beratungsunternehmen
Das SchiedsgerichtsZentrum der Qualifida AG ist ein Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit eigener Schiedsordnung, das verschiedene Services rund um die Organisation und Durchführung von Schiedsverfahren anbietet.
Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen finden Sie auf der Website des SchiedsgerichtsZentrums: