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Eherecht / Eheschliessung / Ehe / Eherecht / Ehescheidung / Konkubinat

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Revision des Unterhaltsrechts

Datum:
05.07.2012
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Alimente, Kindsrecht, Konkubinat, Scheidung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nach dem Sorgerecht soll auch das Unterhaltsrecht neu geregelt werden. Im Juli 2012 schickte der Bundesrat verschiedene Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung. Die Kantone, Parteien und beteiligten Organisationen stimmen der Vorlage mehrheitlich zu.

Ziel der Revision des Unterhaltsrechts ist es, die Position des Kindes zu stärken und die Benachteiligung von Kindern unverheirateter Eltern zu beseitigen. So sollen bei der Sozialhilfe in Zukunft die Dossiers des betreuenden Elternteils und des Kindes getrennt und die Unterstützung bei der Eintreibung der Alimente in den Kantonen vereinheitlicht werden. Die Vernehmlassung lief bis zum 7. November 2012; seit Mai 2013 liegen die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens vor.

Benachteiligung von Kindern unverheirateter Eltern beseitigen

Unabhängig vom Zivilstand der Eltern sollen die Kinder selbst bei einer Trennung der Eltern Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben. Der Unterhaltsbeitrag soll in Zukunft auch die Kosten der Kinderbetreuung durch einen Elternteil umfassen, und gegenüber anderen Unterhaltsansprüchen wie z.B. Ehegattenunterhalt Vorrang haben. Die Vorlage ist Bestandteil der laufenden Modernisierung der elterlichen Verantwortung.

» Gemeinsame elterliche Sorge soll zur Regel werden

Das Bundesamt für Polizei und Justiz schreibt zur Revision des Unterhaltsrechts:

«Für eine harmonische Entwicklung ist das Kind nicht nur darauf angewiesen, dass es auf eine gute Beziehung zu beiden Elternteilen zählen kann. Das Kind braucht auch verlässliche Betreuungsverhältnisse und finanzielle Sicherheit. Das Recht des Kindes auf Unterhalt soll deshalb gestärkt werden, und zwar unabhängig vom Zivilstand seiner Eltern. Eine Reihe von Gesetzesänderungen sollen die Situation des Kindes verbessern, die Last für den betreuenden Elternteil mildern und einen Ausgleich zwischen beiden Elternteilen ermöglichen.»

Sozialhilfe in Mankofällen: Neu getrennte Dossiers

So soll der Unterhalt in so genannten Mankofällen neu geregelt werden, d.h. wenn nach einer Trennung der Eltern die Mittel nicht für zwei Haushalte ausreichen. Bereits heute springt in diesen Fällen die Sozialhilfe ein, die kantonal geregelt ist. Der betreuende Elternteil hat in diesem Fall die Sozialhilfe zu beziehen, die er zurückerstatten muss, wenn sich seine finanzielle Situation verbessert. Je nach Fall müssen auch Verwandte den betreuenden Elternteil finanziell unterstützen. Der unterhaltspflichtige Elternteil hingegen erhält keine Sozialhilfe, um die Alimente bezahlen zu können.

Neu sollen beide Elternteile gleichermassen verantwortlich sein: Der Bundesrat schlägt vor, für den betreuenden Elternteil und das Kind bei der Sozialhilfe getrennte Dossiers zu führen. Das heisst, dass in Zukunft die Unterhaltsberechtigen die Sozialhilfeleistungen für das Kind nicht mehr zurückerstatten müssen, wenn sich ihre finanzielle Situation verbessert, sondern nur noch ihre eigenen Beiträge. Auch die Unterstützungspflicht von Verwandten in Mankofällen soll gestrichen werden.

Nachzahlung von Unterhaltsbeiträgen

Weiter sollen Kinder neu einen Rechtsanspruch erhalten, wenn sich die finanzielle Situation eines unterhaltspflichtigen Elternteils massiv verbessert: «Der unterhaltspflichtige Elternteil soll in diesem Fall die allfällige Differenz zwischen dem nachzahlen, was er in den letzten fünf Jahren tatsächlich an Unterhaltszahlungen leisten konnte und dem, was dem Kind an Unterhalt eigentlich gebührt hätte. Die Höhe dieses gebührenden Unterhalts muss deshalb künftig im Entscheid über den Unterhalt zwingend festgehalten werden. Dieser Anspruch geht auf das Gemeinwesen über, falls dieser via Sozialhilfe für das Kind aufgekommen ist.»

Unterstützung beim Alimenten-Inkasso vereinheitlichen

Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil die Alimente nicht bezahlt, gewähren die Kantone dem betreuenden Elternteil heute unterschiedliche Unterstützung beim Inkasso. Die Hilfe bei der Alimenten-Eintreibung soll in Zukunft vereinheitlicht werden. Dazu soll eine entsprechende Verordnung mit einem verbindlichen Leistungskatalog für die Inkasso stellen erlassen werden.

Kritik wegen fehlendem Mindestunterhaltsbetrag

Wie der TagesAnzeiger berichtet, werden die Vorschläge des Bundesrates vom Schweizerischen Verband alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV) zwar begrüsst, doch seien sie nicht ausreichend. So fehle ein Mindestunterhaltsbetrag für jedes Kind, der im Notfall über die Alimentenbevorschussen ausbezahlt werden könnte.

Mai 2013 – Ergebnisse der Vernehmlassung liegen vor

Anfang Mai 2013 wurden die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens vorgestellt. Wie das EJPD bekannt gab, wurde die Vorlage von 25 Kantonen, 6 Parteien sowie der Mehrheit der beteiligten Organisationen grundsätzlich begrüsst. Die Gesetzesrevision soll daher in der bisherigen Stossrichtung weitergeführt werden. Einzelne Vorschläge aus der Vernehmlassung würden nochmals geprüft; z.B. ob die Bemessungskriterien und die Dauer des Unterhalts gesetzlich festgelegt werden sollen. Die Festlegung eines Minimalunterhaltsbetrages lehnt der Bundesrat jedoch weiterhin ab. Das EJPD schreibt dazu: «Die Einführung einer solchen Regelung würde eine Verfassungsänderung erforderlich machen, was das Projekt erheblich verzögern würde. Dies ist nicht im Interesse der Betroffenen.»

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