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Kindsrecht / Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

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KESB: Zwangsmassnahmen kommunizieren

Datum:
20.11.2015
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Stichworte:
KESB, KOKES, Kommunikation, Zwangsmassnahmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nationale Tagung von KOKES in Kooperation mit der Guido Fluri Stiftung am 10.12.2015 in Bern

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB und die Zwangsmassnahmen stehen aufgrund aktueller Fälle unter Beobachtung von Publikum, Medien und Politik.
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES führt daher in Kooperation mit der Guido Fluri Stiftung eine nationale Tagung durch. Das Thema lautet:

«Zwangsmassnahmen: Wie kommunizieren?»

Die Tagung soll den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Fachkreisen und Betroffenen fördern und die Diskussion auf eine konstruktive Ebene führen. Aus Sicht der Anbieter sind die zentralen Erfolgsfaktoren für ein gutes Gelingen der Zusammenarbeit die folgenden:

  • Rechtlich korrekte Verfahren
  • Kooperation trotz Zwangskontext
  • gute Kommunikation
  • sensibles Vorgehen.

Die Tagungsdaten:

NATIONALE TAGUNG

Anbieter: KOKES Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz

Tagungsdatum: 10.12.2015

Tagungsort: Kongresszentrum Allresto, Bern

in Kooperation mit der Guido Fluri Stiftung

Am Vormittag thematisieren Referate die Verantwortung der Behörden, wichtige Gelingens-Voraussetzungen für Zwangsmassnahmen aus Sicht der betroffenen Kinder und Erwachsenen bzw. Betroffenen (Umgang mit Macht, Widerstand und Chancen einer guten Kommunikation). Am Nachmittag werden abtiefende Workshops zu spezifischen Aspekten der Kommunikation zwischen Behörden und Betroffenen (Anhörung von Kindern, Gespräch mit Eltern, Gespräch mit betroffenen Erwachsenen und Schreiben von verständlichen Verfügungen) durchgeführt.

Für den Inhalt der Referate und die Themen der einzelnen Workshops wird auf das Tagungsprogramm verwiesen.

Die Tagungskosten betragen CHF 150.–

Quelle

Medienmitteilung von KOKES Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz

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