LAWNEWS

Kindsrecht

QR Code

Private Spitex vs. NPO-Spitex

Datum:
04.02.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Stichworte:
KESB, KESR, KOKES, Kommunikation, Zwangsmassnahmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Spitexdienste im Vormarsch

Einleitung

Jahrzehntelang konnten sich die Non-Profit-Spitex-Organisationen dank eines Quasi-Monopols in einem geschützten Umfeld bewegen. Jetzt erwächst ihnen Konkurrenz von privaten Spitex-Anbietern.

Die zunehmende Alterung unserer Bevölkerung verlangt gegenwärtig und künftig nach mehr Pflegedienstleistungen. Die erhöhte Pflegenachfrage hat ihre Gründe nicht nur in der Bevölkerungsalterung. Oft kann in Pflegeheimen die von den Angehörigen erwartete Pflegeintensität nicht erbracht werden. Eine Alternative bildet die Pflege in den eigenen vier Wänden (Hauspflege).

© SPITEX Verband Schweiz - Photo Monika Flueckiger

© SPITEX Verband Schweiz – Photo: Monika Flückiger

Hauspflege

Die Vorteile einer Hauspflege sind:

  • Wahrung der Unabhängigkeit
  • Selbstbestimmung in Behandlung und Betreuung
  • Individuelle Pflege
  • Beaufsichtigte Pflege
  • Keine doppelten Raumkosten (Wohnungsmiete + Pflegehostellerie-Kosten)

Bei der Hauspflege gibt es verschiedene Auswahl- und Betreuungsarten:

  • Pflege durch den Ehepartner oder Angehörige
    • Je nach Erkrankungszustand und Pflegebedürftigkeit wird die Pflege zu Hause für die Angehörigen eine 24/7-Aufgabe, die an der physischen und psychischen Substanz der Pflegen zehrt
  • Anstellung der Pflegeperson(en)
    • Eigensuche und Anstellung
    • Inanspruchnahme eines Pflegepersonen-Headhunters und Anstellung
    • Berücksichtigung der Arbeitgeberpflichten (Beachtung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungspflichten, Arbeitnehmerfürsorge, Arbeits- und Ruhezeit, Lohnzahlungspflicht, Abführung von Sozialbeiträgen, Quellensteuernormen uam)
  • Mandatierung eines Spitex-Anbieters
    • Örtliche, gegenständliche und zeitliche Pflege nach Mass
    • Einsatz fixer Pflegemitarbeiter
    • Einsatz von Poolmitarbeitern

Drei Forderungen der kommerziellen Spitex-Anbieter

Die privaten bzw. kommerziellen Spitex-Anbieter stören sich am Quasi-Monopol der NPO-Spitex-Anbieter, fühlen sich diskriminiert und möchten auch einen Teil vom wachsenden Pflegemarkt abbekommen. Sie wünschen sich gleich lange Spiesse wie die Spitex-NPO’s.

Die kommerziellen Spitex-Anbieter haben sich in der Vereinigung privater Spitex-Anbieter (ASPS) organisiert. Für die Gleichbehandlung mit den NPO-Spitex-Anbietern fordert der Verband:

  • Keine Mehrwertsteuer (MWST) auf hauswirtschaftlichen Leistungen (wie bei den Spitex-NPO’s)
    • Keine MWST auf Mahlzeitenzubereitung
    • Keine MWST auf Einkäufen
    • Keine MWST auf Putzdiensten
  • Beiträge aus dem AHV-Fonds auch an den ASPS
    • wie an den Spitex Verband Schweiz, die Branchenorganisation der gemeinnützigen Spitex-Anbieter
  • Aufträge mit Versorgungspflicht
    • wie die NPO-Spitex-Anbieter
    • Möglichkeit zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen (Submission / Vergabe)
    • Erhalt von Subventionen

Dem Vernehmen nach besteht trotz dieser Anliegen zwischen den öffentlich-gemeinnützigen und den privat-erwerbswirtschaftlichen Spitex-Organisationen kein Kriegszustand. In vielen Gemeinden und Bezirken ergänzen sich die Angebote beider Anbieter.

Fazit

Die Gleichstellung der Anbieter ist im Sinne der Gleichbehandlung zu befürworten. Dadurch soll der Wettbewerb in der Hauspflege angekurbelt und die Gesundheitskosten weiter gedämpft werden. Gemeinsames Ziel bleibt unabhängig von der Organisationszuordnung der Hauspflege letztlich die Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.