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Rechtsgebiete / Bau- und Planungsrecht

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Baulandeinzonung: Beschwerdelegitimation der Natur- und Heimatschutzorganisationen

Datum:
25.08.2016
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Stichworte:
Bauzone, Beschwerdelegitimation, Einsprache, Natur- und Heimatschutz, RPG
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beschwerdegutheissung und Rückweisung

Gesamtschweizerisch aufgestellte Natur- und Heimatschutzorganisationen sind berechtigt, gegen die Einzonung von Bauland Einsprache zu erheben und Beschwerde zu führen.

Im Rahmen der jüngsten Revision Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) hat der Eidgenössische Gesetzgeber eine detaillierte Neuregelung der Ausweitung von Bauzonen vorgenommen.

Das Schweizerische Bundesgericht stellt – wie zuvor das zuständige Bundesamt – nun fest:

  • Die Schaffung neuer Bauzonen ist jetzt Bundesaufgabe.
  • Die Bundeszuständigkeit hat die Beschwerdebefugnis von Natur- und Heimatschutzorganisationen zur Folge.

Im konkreten Fall hiess das Bundesgericht die Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gegen die Neueinzonungen der Gemeinde Adligenswil LU gut und wies die Sache zur Neubeurteilung an den Regierungsrat des Kantons Luzern zurück.

Quelle

BGE 1C_315/2015 + BGE 1C_321/2015 vom 24.08.2015

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