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Bau- und Planungsrecht

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Keine Baubewilligung für Ringling-Siedlung in Zürich-Höngg

Datum:
25.08.2016
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arealüberbauung mit Privilegien

Das Schweizerische Bundesgericht hat heute veröffentlicht, dass es dem Bauprojekt «Ringling» im Stadtquartier Zürich-Höngg die Baubewilligung verweigert habe. Als Arealüberbauung, die von erheblichen Privilegien (Geschosszahl + Ausnützungsziffer) profitiere, werde das Projekt den gesetzlichen Anforderungen an eine «besonders gute» Gestaltung nicht gerecht. Es fehle insbesondere an einer Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung. Das Gebäude für 277 Wohnungen hätte eine ununterbrochene Fassadenlänge von rund 650 Metern und eine Höhe von 18 bis 25 Metern aufweisen sollen.

Quelle

BGE 1C_313/2015 + BGE 1C_317/2015 vom 10.08.2016

Artikelbild © www.wohnen-am-gruenwald.ch

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