Arealüberbauung mit Privilegien
Das Schweizerische Bundesgericht hat heute veröffentlicht, dass es dem Bauprojekt «Ringling» im Stadtquartier Zürich-Höngg die Baubewilligung verweigert habe. Als Arealüberbauung, die von erheblichen Privilegien (Geschosszahl + Ausnützungsziffer) profitiere, werde das Projekt den gesetzlichen Anforderungen an eine «besonders gute» Gestaltung nicht gerecht. Es fehle insbesondere an einer Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung. Das Gebäude für 277 Wohnungen hätte eine ununterbrochene Fassadenlänge von rund 650 Metern und eine Höhe von 18 bis 25 Metern aufweisen sollen.
Quelle
BGE 1C_313/2015 + BGE 1C_317/2015 vom 10.08.2016
Weiterführende Informationen
- – amtliche BGE-Publikation noch vakant –
- Entscheid vom 28. März 2014 | baurekursgericht-zh.ch
- Urteil der 1. Kammer vom 16. April 2015 | wohnen-am-gruenwald.ch
- Baubewilligung
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