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Zivilprozessrecht

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Klageänderung im Berufungsverfahren und rechtliches Gehör

Datum:
22.08.2016
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
Klageänderung, Zivilprozess
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BV 29 Abs. 2, BV 53 Abs. 1 und BV 317 Abs. 2 i.V.m. ZPO 227 Abs. 1

Erweitert eine Partei nach Berufungserhebung mit einer Eingabe ihr Rechtsbegehren und tritt das Gericht darauf ein, so hat es der Gegenpartei unter Fristansetzung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Eine Zustellung der Eingabe an die Gegenpartei bloss zur Kenntnisnahme verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör.

Quelle

BGE 142 III 48 ff.   =   BGE 5A_553/2015

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