Grundsatz
Der Private hat ein selbständiges Grundrecht darauf in einem vor einem Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde geführten Prozess bzw. Verfahren angehört zu werden und Einblick sowie Stellung nehmen zu können.
Erscheinungsformen
Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet:
- Recht auf Teilnahme, mindestens auf Stellungnahme zum Sachverhalt
- Recht auf vorgängige Anhörung
- Recht auf Mitwirkung bei der Beweiserhebung und Ergebnisinformation
- Recht auf rechtskundige Vertretung oder unentgeltlichen Rechtsbeistand
- Recht auf Akteneinsicht, vorbehältlich eines überwiegenden Geheimhaltungsinteresses
- Recht auf Beweisabnahme (Abnahme der offerierten Beweise)
- Recht auf Begründung von Urteil oder Verfügung.
Grundgedanke:
Jedermann soll sich zu seiner Rechtswahrung äussern dürfen und können.
Judikatur
- BGE 142 III 48 ff. (Zustellung einer Parteieingabe betreffend Klageerweiterung im hängigen Berufungsverfahren an die Gegenpartei nur zur Kenntnisnahme verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör)
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:RechtsgutachtenEinleitung: Rechtsgutachten in der SchweizAutoren:SchlichtungenEinleitung zu SchlichtungenAutoren:SchiedsgerichtsbarkeitEinleitung zur Binnen-Schiedsgerichtsbarke...Autoren:ZivilprozessrechtFokus ZivilprozessrechtAutoren:SchiedsordnungEinleitung zur SchiedsordnungAutoren:RechtshilfeEinleitung zur Rechtshilfe
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht