LAWINFO

Rechtsverweigerung

QR Code

Anspruch auf rechtliches Gehör

Rechtsgebiet:
Rechtsverweigerung
Stichworte:
Rechtsverweigerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Der Private hat ein selbständiges Grundrecht darauf in einem vor einem Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde geführten Prozess bzw. Verfahren angehört zu werden und Einblick sowie Stellung nehmen zu können.

Erscheinungsformen

Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet:

  • Recht auf Teilnahme, mindestens auf Stellungnahme zum Sachverhalt
  • Recht auf vorgängige Anhörung
  • Recht auf Mitwirkung bei der Beweiserhebung und Ergebnisinformation
  • Recht auf rechtskundige Vertretung oder unentgeltlichen Rechtsbeistand
  • Recht auf Akteneinsicht, vorbehältlich eines überwiegenden Geheimhaltungsinteresses
  • Recht auf Beweisabnahme (Abnahme der offerierten Beweise)
  • Recht auf Begründung von Urteil oder Verfügung.

Grundgedanke:

Jedermann soll sich zu seiner Rechtswahrung äussern dürfen und können.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.