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Rechtsverweigerung

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Anspruch auf rechtliches Gehör

Rechtsgebiet:
Rechtsverweigerung
Stichworte:
Rechtsverweigerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Der Private hat ein selbständiges Grundrecht darauf in einem vor einem Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde geführten Prozess bzw. Verfahren angehört zu werden und Einblick sowie Stellung nehmen zu können.

Erscheinungsformen

Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet:

  • Recht auf Teilnahme, mindestens auf Stellungnahme zum Sachverhalt
  • Recht auf vorgängige Anhörung
  • Recht auf Mitwirkung bei der Beweiserhebung und Ergebnisinformation
  • Recht auf rechtskundige Vertretung oder unentgeltlichen Rechtsbeistand
  • Recht auf Akteneinsicht, vorbehältlich eines überwiegenden Geheimhaltungsinteresses
  • Recht auf Beweisabnahme (Abnahme der offerierten Beweise)
  • Recht auf Begründung von Urteil oder Verfügung.

Grundgedanke:

Jedermann soll sich zu seiner Rechtswahrung äussern dürfen und können.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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