Transporte innerhalb der Schweiz
Die Medien veröffentlichen derzeit verschiedene Informationen zum Begriff Kabotage.
Man spricht von Kabotage, wenn ein ausländisches Verkehrsunternehmen innerhalb des Ziellandes Transportdienstleistungen (Güter- oder Personenverkehr) erbringt. Das Landverkehrsabkommen zum Schutz der inländischen Transporteure verbietet jedoch solche Transporte in der Schweiz.
Besonders die Beförderung von Personen durch ausländische Fernbus-Anbieter ist zurzeit ein aktuelles Thema. Gemäss Art. 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) ist die regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung dem Bund bzw. der SBB und den inländischen Konzessionären vorbehalten. Gemäss dem Kabotageverbot in der Schweiz dürften die ausländischen Fernbus-Unternehmen innerschweizerisch keine Personen auf- oder abladen.
Quelle
- Eisenring Christoph, Fernbusse machen die Bahn fit, NZZ vom 20.09.2016, S. 29
- Von Burg Christian, Wenn der Bus die Bahn ausbremst, 26.07.2016
- Swiss Camion 1/2015, S. 2, Kabotage findet doch statt