Erkennbare Ermüdungserscheinungen?
Im konkreten Fall ging es um einen Lenker, der in einer Linkskurve geradeaus in eine Hauswand fuhr.
Gemäss Bundesgericht könne bei einem gesunden und nicht aus anderen Gründen fahrunfähigen Lenker ein Einschlafen am Steuer, d.h. ein sog. „Sekundenschlaf“, ohne vorher subjektiv erkennbare Ermüdungserscheinungen ausgeschlossen werden (vgl. auch BGE 126 II 206, Erw. 1a, S. 207 ff.). Wer solche Symptome missachte, handle grobfahrlässig.
Dem rückfälligen Lenker wurde daher wegen erneuter schwerer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) der Führerausweis für ein Jahr entzogen.
Quelle
BGE 1C_25/2016 vom 04.07.2016
Weiterführende Informationen
- BGE 1C_25/2016 vom 04.07.2016 | relevancy.bger.ch
- 126 II 206 | relevancy.bger.ch
- Führerausweisentzug