32 Bremstests auf der Autobahn – grobe Verkehrsregelverletzung
Vorweg: Öffentliche Strassen dürfen nicht für Bremstests missbraucht werden.
Um das bei einem FERRARI 430 neu eingebaute Bremssystem zu testen, führte ein Garagist auf der Autobahn A7 bei schwachem Verkehr und guten Sichtverhältnissen auf einer Strecke von 10 Kilometern Bremstests durch:
- 16 Bremsungen von 120 km/h auf 20 km/h
- 16 Bremsungen von 80 km/h auf 20 km/h.
Ehe er auch die mindestens 5 Bremsungen von 120 km/h auf 0 km/h vornehmen konnte, wurde er von der Polizei angehalten. Eine Spaziergängerin, der das Abbremsen und Beschleunigen aufgefallen war, hatte die Polizei alarmiert.
Mittels Strafbefehl verurteilte die Staatsanwaltschaft Frauenfeld den Lenker wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 150.–. Das Bezirksgericht Frauenfeld, das Obergericht des Kantons Thurgau und nun auch das Bundesgericht bestätigten den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Frauenfeld.
Quelle
BGE 6B_1031/2015 vom 01.06.2016
Weiterführende Informationen
- BGE 6B_1031/2015 vom 01.06.2016 | relevancy.bger.ch
- Richtiges Verhalten auf Autobahnen | tcs.ch