Fahrunfähiger Zustand
Nach Art. 31 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) gilt eine Person als fahrunfähig, wenn sie aufgrund von folgenden Einflüssen nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt:
Alkoholeinfluss |
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Betäubungsmitteleinfluss |
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Arzneimitteleinfluss / weitere illegale Drogen |
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andere Gründe |
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In diesem Zustand darf kein Fahrzeug geführt bzw. nicht gefahren werden.
Art. 91 SVG regelt die Folgen des Fahrens in fahrunfähigem oder alkoholisiertem Zustand. Die Missachtung kann zu einer Busse, einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen.
Quelle
- Was bedeutet in fahrunfähigem Zustand zu fahren? | bfu.ch
- Strassenverkehrsgesetz | admin.ch