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Zivilprozessrecht

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Anspruch auf gesetzmässig besetztes Gericht und Spruchkörperwechsel

Datum:
14.12.2016
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
Zivilprozess
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BV 30 Abs. 1

Im Falle von Änderungen im einmal besetzten Spruchkörper ist es die Aufgabe des Gerichts, die Parteien auf die beabsichtigte Auswechslung von Richtern und die Gründe dafür hinzuweisen.

Quelle

BGE 142 I 93 ff.   =   BGE 4A_271/2015

Anmerkung der Redaktion:

Wechsel auf der Richterbank – Voraussetzungen und Folgen

  • Ohne Vorliegen zwingender resp. sachlicher Gründe stellt die Auswechslung eines Gerichtsmitglieds einen Verstoss gegen die Garantie des gesetzmässigen Richters dar.
  • Der neue Richter hat sich vollständige Aktenkenntnis zu verschaffen; tut er dies nicht oder hatte er dazu keine Gelegenheit, muss die Gerichtsverhandlung wiederholt werden.

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