Limitierung – Besteuerung von Privatpersonen
Berufsbedingte Weiterbildungskosten waren bisher unlimitiert abzugsberechtigt.
Ab der Steuerperiode 2016 sind nebst der beruflichen Weiterbildungskosten neu auch die beruflichen Ausbildungs- und Umschulungskosten abzugsfähig. Der Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsabzug ist neu aber auf CHF 12‘000.00 pro Jahr limitiert.
Quelle
LawMedia-Redaktions-Team