E-ID-Gesetz
Der Bundesrat hat am 22.02.2017 die Vernehmlassung für den Erlass des Bundesgesetzes über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) eröffnet.
Worum geht es beim geplanten E-ID-Gesetz?
Die Geschäftsprozesse der Wirtschaft werden immer häufiger in der digitalen Welt abgewickelt. Damit auch komplexere Geschäfte online vollzogen werden können, brauchen die Geschäftspartner Vertrauen in die Identität ihres Geschäftspartners. Aktuell kann eine Person ihre Identität nur mittels Reisepass oder Identitätskarte beweisen, was per Internet mehr als umständlich bzw. mit Fälschungsrisiken verbunden ist. Daher ist für E-Commerce resp. den Onlinehandel ein elektronischer Identitätsnachweis, auch E-ID genannt, von Nöten. Solche staatlich anerkannten elektronischen Identifizierungsmittel sind für die weitere Entwicklung von Online-Geschäften und E-Government-Anwendungen unabdingbar.
Deshalb will der Bundesrat rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und deren Anbieter schaffen.
Zum Erläuternden Bericht und zum Vorentwurf des E-ID-Gesetzes können sich nun die vom Bundesrat angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten, Kantone und Organisationen sowie natürlich sonstige Interessierte während der Vernehmlassungsdauer (bis 29.05.2017) äussern.
Quelle
Medienmitteilung des EJPD vom 22.02.2017
Weiterführende Informationen
- Ansatz des Bundesrates, auf vom Markt entwickelte Systeme zu setzen | schweizerpass.admin.ch
- Erläuternder Bericht des Bundesrates | bj.admin.ch
- Vorentwurf des Bundesrates | bj.admin.ch
- ICT law