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Mietrecht / Miete / Mietvertrag

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Airbnb-Untervermieter zur Gewinnablieferung an Vermieter verpflichtet

Datum:
19.04.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Airbnb
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 262 / ZPO 153 Abs. 2 und 247 Abs. 2 lit. b Ziffer 1

Die Regeln von OR 262 lassen die Untervermietung von Wohnungen über Buchungsplattformen im Internet zwar grundsätzlich zu. Der Mieter (Untervermieter) muss allerdings die Zustimmung des Vermieters einholen. Der Vermieter kann die Untervermietung verbieten, wenn sich der Mieter weigert, ihm die Bedingungen des Untermietvertrags bekannt zu geben, wenn die Bedingungen missbräuchlich sind oder wenn ihm aus der Untervermietung erhebliche Nachteile entstehen.

Bietet der Mieter aufgrund seines bisherigen Verhaltens keine Gewähr für eine korrekte Untervermietung über Buchungsplattformen, kann ihm diese ganz untersagt werden.

Dem Vermieter, der nicht zugestimmt hat, steht das Recht zu, die Herausgabe des Gewinns aus missbräuchlicher Untervermietung nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu verlangen.

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