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Der Bundesrat hält eine umfassende Regulierung der Inkassobranche für unverhältnismässig. Er geht davon aus, dass die bereits bestehenden Mittel ausreichend sind und, dass sich daher die Vorgabe beispielsweise eines Bewilligungsverfahrens und verbindliche Sorgfaltspflichten erübrigen.
Der Bundesrat behält sich vor, allenfalls einzelne Praktiken punktuell zu regulieren.
Quelle
Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.03.2017
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