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Verkehrsrecht

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Lastwagen und Busse: Höhere Gewichte und Abmessungen

Datum:
02.05.2017
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 07.05.2017

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 05.04.2017 die Maximalgewichte für zweiachsige Busse sowie für bestimmte Lastwagen mit alternativen Antriebssystemen resp. die Länge für solche zum Transport von Containern des kombinierten Verkehrs angepasst:

Anpassung Gewichte und Abmessungen

Fahrzeugart Gegenstand alt neu Grund
Zweiachsige Busse Höchst-gewicht 18 Tonnen 19,5 Tonnen In den letzten 20 Jahren stiegen die Gewichte der technischen Fahrzeugausrüstung / Ohne Anpassung könnten nicht mehr so viele Fahrgäste und Gepäck befördert werden
Lastwagen + Sattelschlepper mit 2 oder 3 Achsen / 3-achsige Busse + Gelenkbusse Maximal-gewichte Maximalgewicht für alle Fahrzeuge, auch für solche mit alternativem Antriebssystem gleich Kompensation des Gewichts alternativer Antriebssysteme durch Anhebung des zulässigen Höchstgewichts um das zusätzliche, für die alternative Antriebstechnik erforderliche Gewicht, maximal jedoch um eine Tonne Alternative Antriebssysteme wie Hybrid-, Gas- oder Elektroantriebe (mit geringerem Abgasausstoss und weniger Lärm.

Gewichtserhöhung im Einklang mit EU-Vorschriften.

Gleichbleibend:

  • maximal zulässige Achslasten
  • 40-Tonnen-Limite.
Sattelmotor-fahrzeuge Zulässige Höchstlänge 16.50 m 16.65 m Ermöglichung des Weitertransports von 45-Fuss-Containern im kombinierten Verkehr auf der Strasse von und zu den Verladeterminals (Vermeidung Handelshemmnisse und Nachteile für Schweizer Fahrzeuge)

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.04.2017

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