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Sachenrecht / Immobilien

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Rechtsmissbrauch im Baubewilligungsverfahren: Angabe Erstwohnungsnutzung trotz ungenügender Nachfrage

Datum:
03.05.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobilien
Stichworte:
Baubewilligung, Zweitwohnungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZWG 2 Abs. 2 und 3, 6, 7 Abs. 1 lit. a und b, 14 sowie ZWV 3 Abs. 1 und 6; aZWV 89 Abs. 1, 100 Abs. 1, 106 Abs. 1 und 4 / BV 5 Abs. 3, 9, 75b / ZGB 2

Ist eine Erstwohnungs-Nutzung aufgrund der aktuell ungenügenden Nachfrage ausgeschlossen, ist es offensichtlich rechtsmissbräuchlich, wenn der Bauherr im Baugesuch angibt, Erstwohnungen erstellen zu wollen.

Die Erstwohnungsnachfrage ist eines der Kriterien für die Prüfung, ob eine Nutzung als Erstwohnung überhaupt möglich ist; dabei ist die Anzahl Wohnungen zu berücksichtigen, die gleichzeitig auf den Markt gelangen.

Es wird davon ausgegangen, dass ZWG 14 die Gefahr in sich berge, dass von auf eine Sistierung der angegebenen Nutzung spekuliert werde.

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