RPG 15a – Freiburger Regelung ungenügend
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die im Kanton Freiburg getroffene Regelung, um die tatsächliche Überbauung von Bauland herbeizuführen, den Anforderungen des revidierten Raumplanungsrechts des Bundes (RPG) entspreche. Das Bundesgericht erwog, dass die Freiburger Regelung nicht dem RPG genüge.
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde von vier Privatpersonen und einer Gemeinde teilweise gut. Der Freiburger Gesetzgeber werde eine Lösung treffen müssen, welche die bundesrechtlichen Vorgaben erfülle.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die angefochtene Regelung in mehrfacher Hinsicht die bundesrechtlichen Vorgaben nicht erfülle, das vorgesehene Kaufrecht des Kantons grundsätzlich als Massnahme erachtet werden könne, die zu einer tatsächlichen Bebauung beitrage. Allerdings vermöge das auf Arbeitszonen beschränkte Kaufrecht – auch zusammen mit weiteren, nach kantonalem Recht bereits möglichen Instrumenten – die Anforderungen von RPG 15a nicht zu erfüllen. Unzureichend sei auch, dass der zuständigen Behörde keine Kompetenz eingeräumt werde, Grundbesitzern eine Frist zu setzen, innerhalb derer eine Überbauung zu erfolgen habe.
Quelle
BGE 1C_222/2016 vom 05.07.2017